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Aktuelle Informationen für Reisende

Urlaub im Ausland

Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise mit Problemen verbunden sein.

Es gelten länderspezifische Reisewarnungen aufgrund der Pandemie. Welche Länder betroffen sind und welche Regelungen in anderen Ländern gelten, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Bitte informieren Sie sich dort vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen. In vielen Ländern ist eine Einreise aus Deutschland derzeit nicht möglich

Einreise aus einem Risikogebiet

Das müssen Sie beachten:

  • Sie reisen nach Deutschland ein und haben sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten? Dann müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und 10 Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Auf diese Regelungen haben sich Bund und Länder geeinigt. Hinweis: Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Letztendlich verbindlich ist das Recht des Bundeslandes, in das Sie einreisen bzw. in dem Sie sich aufhalten. Beachten Sie auch mögliche Ausnahmeregelungen zur Quarantänepflicht nach dem Recht Ihres Bundeslandes (insbesondere Durchreisende und Grenzpendler).
  • Seit dem 8. November müssen Sie sich über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden, wenn Sie sich bis zu 10 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepageeinreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie ein PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
  • Das Gesundheitsamt kann Sie innerhalb von 10 Tagen nach Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügen, einen Test zu machen.
  • Der Test ist für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise ist noch bis zum 1. Dezember kostenlos. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter 116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.

Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, begeben Sie sich bitte unbedingt in Quarantäne.

  • Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
  • Die häusliche Quarantäne kann in der Regel auch mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen ihres Bundeslandes.
  • Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste des RKI Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas.

Wenn Sie Fragen zu den Quarantäne-Vorschriften haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

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