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Aktuelle bundesweite und länderspezifische Informationen zu den Corona‐Maßnahmen und Regelungen – Stand 13.05.

Lockerungen der Beschränkungen: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Am 15. April hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung erstmals auf eine Lockerung der Corona-Maßnahmen verständigt – die Länder setzten die Einigung unterschiedlich entschlossen um.

Wer was wann entscheiden darf, ist in den Pandemieplänen des Bundes, der Länder und Kommunen geregelt. Daher haben alle Kommunen eigene unterschiedliche Maßnahmen. Diese sind hier nicht aufgeführt.

Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Corona Maßnahmen in den Kommunen
erhalten Sie hier: https://www.wegweiser-kommune.de/kommunen

Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht, Kontaktsperre und Co.

Maskenpflicht, Kontaktsperre, Öffnungen in Kitas und Schulen: Hier erfahren Sie, welche Regelungen in den Bundesländern gelten – und worauf sich Bund und Ministerpräsidenten länderübergreifend verständigt haben.

Überblick der einzelnen Bundesländer

(auch hier als PDF zum Download verfügbar)

Inhalt (Bundesland anklicken)

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Universitäten

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Kontaktverbot?


Baden-Württemberg

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel. Strafen bei einem Missachten der Mundschutzpflicht sind nicht bekannt

Geschäfte:

  • Ab dem 11. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt

Dienstleistungen:

  • Friseure geöffnet
  • Ab dem 11. Mai dürfen Fahrschulen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios öffnen

Schulen und Kitas:

  • Schulen werden stufenweise geöffnet
  • Seit dem 4. Mai kehren alle Klassen zurück, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen
  • Ab dem 18. Mai gehen die Viertklässler wieder in die Schule
  • Ab dem 15. Juni sollen die Grundschulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 1/3 und 2/4.
  • Ab dem 15. Juni sollen die weiterführenden Schulen wieder für die restlichen Jahrgänge öffnen. Im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10
  • Das Ziel: Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in verkleinerten Klassen an Grundschulen, Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen sowie Gemeinschaftsschulen im wöchentlichen Wechsel unterrichtet werden
  • Dauerhaften Präsenzunterricht gibt es für Schüler, die vor dem Abschluss stehen
  • Kitas sollen ab dem 18. Mai für bis zu 50 Prozent der Kinder geöffnet werden

Spielplätze:

  • sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachten der Hygienevorschriften
  • Massenveranstaltungen bleiben verboten, ebenso Messen, Volksfeste, Vereinsfeste, Kongresse

Gastronomie:

  • Vor Pfingsten steht die Öffnung der Außengastronomie an, in einem weiteren Schritt der Außenbereich – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften
  • Diskotheken und der Innenbereich von Kneipen und Bars dürfen nicht betreten werden

Tourismus:

  • Vor Pfingsten dürfen Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper geöffnet werden
  • Ab Pfingsten können Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dann auch alle anderen aufnehmen

Sport:

  • Ab dem 11. Mai ist Individualsport (etwa Tennis, Leichtathletik oder Golf) im Freien wieder erlaubt
  • Geöffnet werden dann wieder Golf- und Tennisplätze, Reitanlagen und Hundeschulen, Sportboothäfen
  • Ab Pfingsten starten wieder Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen ihren Betrieb
  • Ab Pfingsten dürfen Spaß- und Freizeitbäder für Schwimmkurse und Schwimmunterricht geöffnet werden
  • Freibäder und Badeseen bleiben zu
  • Verboten bleibt Mannschaftssport

Freizeit:

  • Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind offen
  • Museen, Galerien und Ausstellungshäuser können besucht werden
  • Ab 11. Mai öffnen Spielhallen
  • Ab Pfingsten dürfen Freizeitparks aufmachen
  • Saunen und Wellnessbereiche bleiben vorerst zu
  • Theater, Opern, Kinos bleiben vorerst geschlossen

Verordnung: www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg


Bayern

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel
  • Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig
  • Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Maske trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen

Geschäfte:

  • Ab dem 11. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt

Dienstleistungen:

  • Ab dem 11. Mai dürfen alle Dienstleistungsbetriebe öffnen
  • Für Friseure gilt: Haarewaschen ist obligatorisch, Zeitschriften und Kaffeetrinken sind verboten. Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Schulen und Kitas:

  • Seit dem 27. April findet in bayerischen Schulen wieder eine Prüfungsvorbereitung für Klassen, die in diesem Jahr ihre Prüfung schreiben sollen, statt
  • Am 11. Mai geht es dann mit den Jahrgängen weiter, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen (Gymnasium: 11. Klasse, Realschule: 9. Klasse, Mittelschule 8. Klasse) sowie mit den Viertklässlern der Grundschulen
  • Am 18. Mai sollen die 1. Klassen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien folgen
  • Nach den Pfingstferien soll der Präsenzunterricht für alle weiteren Jahrgangsstufen stattfinden – im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht an der Schule und Lernphasen zu Hause
  • Bayern hat angekündigt, dass 50 Prozent der betroffenen Kinder bald wieder in Kitas gehen können. Ein genaues Datum wurde nicht genannt
  • Frühestens vom 25. Mai an werden Vorschulkinder wieder in den Kindergarten gehen können
  • Erlaubt wird von kommender Woche an aber, dass sich bis zu drei Familien zusammentun, um im Wechsel die Kinder zu betreuen

Spielplätze:

  • Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:

  • Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachten der Hygienevorschriften
  • Massenveranstaltungen bleiben verboten, ebenso Messen, Volksfeste, Vereinsfeste, Kongresse

Gastronomie:

  • Ab dem 18. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen, am 25. Mai die Innenbereiche. Die Hygienevorschriften müssen dabei eingehalten werden
  • Discos und Bars bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab Pfingsten wieder Touristen beherbergen

Sport:

  • Individualsport im Freien ist ab dem 11. Mai wieder erlaubt
  • Mannschaftssportarten sind vorerst verboten
  • Schwimmbäder öffnen nicht

Freizeit:

  • Ab dem 11. Mai können Zoos, Tierparks und botanische Gärten öffnen
  • Auch Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können dann wieder Besucher empfangen
  • Ab Pfingsten dürfen voraussichtlich Freizeitparks, Schlösser und die Seenschifffahrt den Betrieb aufnehmen
  • Saunen bleiben geschlossen

Allgemeinverfügung: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240


Berlin

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an den Flughäfen und auch für den Einzelhandel

Geschäfte:

  • Geschäfte unabhängig von einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern sind geöffnet

Dienstleistungen:

  • Nach den Friseuren sollen ab dem 11. Mai auch Kosmetikstudios und Orte mit anderen körpernahen Dienstleistungen geöffnet werden
  • Sonnenstudios sollen in einem weiteren Schritt – eine Zeitangabe gibt es noch nicht – unter strengen hygienischen Auflagen wieder öffnen dürfen
  • Ab dem 11. Mai dürfen Fahrschulen wieder unterrichten

Schulen und Kitas:

  • Seit dem 27. April kehren die 10. Klassen zurück in den Unterricht
  • Seit dem 4. Mai kamen die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen, die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien zurück, ebenso die Abschlussjahrgänge der Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Fachschulen
  • Ab dem 11. Mai kommen Schüler der Klassenstufen 1, 5 und 7 wieder zum Unterricht
  • Die Kita-Notbetreuung soll bis zum Sommer schrittweise auf alle Kinder ausgeweitet werden. Ab 14. Mai sollen zunächst die Kinder am Übergang zur Grundschule und deren Geschwister wieder in die Kita gehen können

Spielplätze:

  • Kinder dürfen auf Spielflächen

Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bleiben bis zum 24. Oktober verboten
  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sind bis zum 31. August untersagt
  • Ab 18. Mai sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern wieder erlaubt
  • Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 statt bisher 50 Personen teilnehmen

Gastronomie:

  • Ab dem 15. Mai sollen Restaurants und Gaststätten wieder öffnen, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich unter Beachtung der Hygienevorschriften
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Ab dem 25. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze den Betrieb starten

Sport:

  • Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wiederaufnehmen. Das soll zunächst in Gruppen von bis zu acht Teilnehmern möglich sein
  • Das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt
  • Ab 25. Mai soll der Wettkampfbetrieb bei kontaktfreien Sportarten wieder möglich sein
  • Die Frei- und Strandbäder in Berlin dürfen ab 25. Mai unter Auflagen wieder öffnen
  • Einen Zeitpunkt für die Öffnung der Fitnessstudios gibt es bisher nicht

Freizeit:

  • Schiffstouren mit offenem Verdeck sind wieder möglich
  • Auch Stadtführungen im Bus
  • Geöffnet sind Museen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Bildungseinrichtungen, ebenso Zoos, Tiergärten und Botanische Gärten
  • Opern, Theater und Kinos bleiben bis mindestens 31. Juli geschlossen

Verordnung: www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_3


Brandenburg

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr sowie in Geschäften – Bußgelder drohen nicht Geschäfte:
  • Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche fällt weg (ab dem 9. Mai)
  • Ab dem 11. Mai entfallen die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen

Dienstleistungen:

  • Ab dem 9. Mai dürfen Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen, also zum Beispiel Nagel- oder Kosmetikstudios, wieder aufmachen

Schulen und Kitas:

  • Seit dem 27. April kehren die Schüler der Jahrgangsstufe 10 zum Unterricht in ihre Schulen zurück
  • Ab 11. Mai dürfen vorerst die fünften Klassen in Grund- und Förderschulen wieder in den Unterricht
  • Kitas bleiben vorerst geschlossen
  • Sitzenbleiber wird es dieses Jahr nicht geben

Spielplätze:

  • Spielplätze öffnen am 9. Mai

Veranstaltungen:

  • Bis zum 31. August sind Großveranstaltungen noch verboten

Gastronomie:

  • Ab dem 15. Mai sollen Restaurants, Cafés und Kneipen aufmachen dürfen – unter Beachtung von Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkte Öffnungszeiten

Tourismus:

  • Ab dem 15. Mai soll Dauer- und Wohnmobilcamping wieder möglich sein
  • Ab dem 25. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze für alle Touristen öffnen

Sport:

  • Ab dem 15. Mai ist das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder erlaubt
  • Ab dem 15. Mai können Außensportanlagen, wie Bootsverleihe oder der Flugsport, geöffnet werden

Freizeit:

  • Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können wieder besucht werden
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen

Verordnung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv


Bremen

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften. Bußgelder bei einem Verstoß sind derzeit nicht geplant

Geschäfte:

  • Der Einzelhandel darf ab dem 13. Mai wieder loslegen – unabhängig von der Größe

Dienstleistungen

  • Geschäfte der „körpernahen Dienstleistungen“, wie Nagelpflegestudios, dürfen bei Einhaltung der Hygieneauflagen wieder öffnen
  • Fahrschulen arbeiten wieder

Schulen und Kitas:

  • Wie im ganzen Land auch sind die Kindertagesstätten geschlossen
  • Den Schulbetrieb nahmen am 27. April zunächst die zehnten Klassen vor der Mittleren Reife wieder auf
  • Ab 4. Mai soll der reguläre Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden, beginnend mit Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgängen
  • Ab dem 18. Mai sollen alle Grundschüler wieder in die Schule gehen können

Spielplätze:

  • Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt, davon betroffen sind auch die Sail 2020 und die Breminale

Gastronomie:

  • Erst für den 18. Mai hat Bremen eine Öffnung der Gastronomiebetriebe in Aussicht gestellt
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben zu

Tourismus:

  • Mindestens bis zum 10. Mai sind touristische Angebote untersagt

Sport:

  • Kontaktarmer Sport wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet
  • Fitnessstudios und Schwimmbäder bleiben zu

Freizeit:

  • Zoos, Museen, Gedenkstätten sind wieder geöffnet
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen

Allgemeinverfügung:  www.bremen.de/corona


Hamburg

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht ist im Handel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. Für Ladeninhaber soll es ein Bußgeld von bis 1000 Euro geben, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen

Geschäfte:

  • Die 800-Quadratmeter-Regelung entfällt

Dienstleistungen:

  • Friseure haben geöffnet
  • Rasuren und kosmetische Dienstleistungen wie Augenbrauen-Zupfen sind nicht gestattet. Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, so dass eine Infektionskette nachvollzogen werden kann

Schulen und Kitas:

  • Aktuell gehen in Hamburg 20 Prozent der Kinder in die erweiterte Kita-Notbetreuung. Ab Mitte Mai soll die Notbetreuung erweitert werden
  • Ab dem 18. Mai sollen die Hamburger Kitas dann wieder in einen eingeschränkten Regelbetrieb gehen
  • Die Schüler der Abschlussklassen starteten bereits Ende April
  • Der schulische Präsenzunterricht für die Klassenstufen 6, 10, 11 und 12 der Gymnasien, für die Klassenstufen 9, 10, 12 und 13 der Stadtteilschulen, für alle vierten Klassen der Grundschulen sowie für Schüler der Sonderschulen und Berufsschulen findet seit dem 4. Mai statt
  • Ab dem 25. Mai sollen auch die Schüler der bislang fehlenden Klassenstufen wenigstens einmal pro Woche mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden in der Schule bekommen

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt

Gastronomie:

  • Spätestens zum 18. Mai soll die Gastronomie starten
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben vorerst zu

Tourismus:

  • Bis zum 18. Mai will man Hotels und andere Beherbergungsstätten öffnen
  • Aktuell sind Hotelübernachtungen nur für Geschäftsreisende erlaubt

Sport:

  • Individual-Sportarten sind im Freien erlaubt, sofern das Abstandsgebot eingehalten wird
  • Mannschafts-Sportarten sind untersagt
  • Schwimmbäder bleiben zu

Freizeit:

  • Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder besucht werden
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
  • Saunen und Wellnesszentren dürfen nicht öffnenAllgemeinverfügung: www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen

Hessen

Maskenpflicht:

  • Hier gilt die Maskenpflicht für Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen. Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden
  • Geschäfte:
    Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, die 800-Quadratmeter-Regelung entfällt

Dienstleistungen:

  • Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten
  • Auch Hundesalons, Hundeschulen sowie Copyshops und Musikschulen sind wieder offen

Schulen und Kitas:

  • Die Kitas sind in Hessen weiter geschlossen, ab dem 2. Juni soll es einen eingeschränkten Regelbetrieb geben – offen für alle Kinder
  • Für die Abschlussklassen von Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie für die Zwölftklässler an den Gymnasien begann der Unterricht wieder am 27. April
  • Am 18. Mai wird für zahlreiche weitere Schüler wieder in eingeschränkter Form der Unterricht beginnen, darunter auch Viertklässler
  • Die übrigen Grundschüler sollen am 2. Juni an die Schulen zurückkehren
  • Schüler in Hessen können in diesem Jahr nicht sitzen bleiben

Veranstaltungen:

  • Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind unter Auflagen von diesem Samstag an wieder möglich. Im Ausnahmefall könnten die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen

Gastronomie:

  • Restaurants und andere Gaststätten in Hessen dürfen vom 15. Mai an wieder unter Auflagen öffnen
  • Diskotheken und Tanzklubs blieben aber vorerst weiter geschlossen

Tourismus:

  • Hotels und Campingplätze sollen am 15. Mai wieder öffnen dürfen
  • Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen

Sport:

  • Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden

Freizeit:

  • Museen, Zoos und Botanische Gärten können wieder öffnen
  • Spielhallen, Casinos und Wettbüros dürfen ab 15. Mai wieder aufmachen.
  • Kinos und Theater sind seit Mitte März geschlossen, Autokinos sind erlaubt geblieben. Prinzipiell dürfen Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten können.

Verordnung: www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen


Mecklenburg-Vorpommern

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt für alle Geschäfte sowie den Nahverkehr, Verstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet

Geschäfte:

  • Die Flächenbeschränkung wurde aufgehoben

Dienstleistungen:

  • Friseure sind geöffnet
  • Seit dem 7. Mai öffnen weitere Dienstleistungsbetriebe, darunter Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios. Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen nehmen dann den Betrieb wieder auf.

Schulen und Kitas:

  • Ab dem 11. Mai soll für die rund 4500 Kinder bei Tagesmüttern und Tagesvätern die reguläre Betreuung wiederbeginnen
  • Eine Woche später, am 18. Mai, sollen alle 13.600 Vorschulkinder in die Kita zurückkehren können

Spielplätze:

  • Sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt

Gastronomie:

  • Ab dem 9. Mai dürfen Gaststätten öffnen
  • Bars, Clubs und Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen

Tourismus:

  • Dauercamper mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercamper mit gemeldetem Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz dürfen zu ihren Stellplätzen anreisen
  • Ab 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen Gäste aufnehmen – allerdings nur Einheimische und nur mit 60 Prozent Auslastung.
  • Zum 25. Mai soll das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden

Sport:

  • Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist erlaubt

Freizeit:

  • Ab dem 11. Mai dürfen Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen

MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus


Niedersachsen

Vorschriften der Landesregierung www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht ist im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv. Bußgelder drohen zunächst nicht

Geschäfte:

  • Die Flächenbeschränkung wurde aufgehoben

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Kosmetikbehandlungen und medizinische Fußpflege ab 11. Mai möglich

Schulen und Kitas:

  • Die Kitas sind zu
  • Ab dem 11. Mai dürfen Tagesmütter und -väter in den Regelbetrieb mit fünf Kindern zurückkehren. Die Kinder dürfen aber aus höchstens drei verschiedenen Haushalten kommen
  • Der Schulbetrieb ist seit dem 27. April stufenweise angefahren. Zunächst kehrten Schüler zurück, die vor einem Abschluss stehen
  • Am 4. Mai folgen die 4. Klassen in den Grundschulen
  • Die weiteren Jahrgänge folgen in den weiteren Wochen

Veranstaltungen:

  • Volksfeste aller Art ungeachtet der Teilnehmerzahl bleiben bis Ende August untersagt
  • Großveranstaltungen ab 1000 Menschen sind untersagt

Gastronomie:

  • Ab dem 11. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten öffnen, dabei jedoch maximal die Hälfte der Plätze vergeben. Tische müssen mit einem Abstand von mindestens zwei Metern angeordnet sein. Die Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgt werden können. Selbstbedienung und Buffets sind untersagt. Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben noch geschlossen
  • Bars, Kneipen und Diskotheken sollen dagegen bis auf Weiteres geschlossen bleiben

Tourismus:

  • Dauercamper dürfen ihre Quartiere wieder nutzen
  • Die Inseln sind wieder für Menschen zugänglich, die dort eine Zweitwohnung oder einen Dauerplatz auf einem Campingplatz besitzen
  • Ferienwohnungen dürfen ab dem 11. Mai mit 50-prozentiger Auslastung öffnen
  • Hotels hingegen erst ab dem 25. Mai

Sport:

  • Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet

Freizeit:

  • Geöffnet sind wieder Zoos und Museen

Nordrhein-Westfalen

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht gilt für das Einkaufen sowie in Bussen, Bahnen, auf Wochenmärkten, an Haltestellen, Bahnhöfen, in Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen. Geschäfte:
  • Jedes Ladenlokal kann unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen – unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet Schulen und Kitas: Der Regelbetrieb in Kitas soll ab September wieder eingeschränkt beginnen, eine Notfallbetreuung findet statt

Schulen und Kitas:

  • Ab 14. Mai werden Kitas zunächst für Vorschulkinder mit besonderem Förderbedarf geöffnet
  • Ab dem 28. Mai sollen alle Vorschulkinder wieder in die Kitas kommen
  • Ab Juni dürfen auch alle anderen Kinder zurück in die Kitas – allerdings nur an zwei Tagen die Woche
  • Bereits seit dem 23. April gilt die Schulpflicht für alle Abschlussklassen, Abiturienten dürfen über ihren Schulbesuch selbst entscheiden
  • Seit dem 4. Mai gehen Viertklässler wieder in die Schule
  • Ab dem 11. Mai sollen in tageweisen Wechsel alle Grundschüler wieder ihre Klassen besuchen
  • Grundsätzlich will NRW jede Schülerin und jeder Schüler vor den Sommerferien in die Schule zurückholen
  • Schon ab Montag, 11. Mai, sollen alle Schulen wieder öffnen und einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht anbieten. Geplant ist, dass die Jahrgänge tageweise unterrichtet werden.

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt

Gastronomie:

  • Ab dem 11. Mai dürfen Gaststätten öffnen. Das gilt für den Innen- und Außenbereich
  • Bars, Clubs, Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Ab dem 11. Mai gilt: Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder möglich
  • Hotels dürfen ab dem 21. Mai wieder Touristen empfangen

Sport:

  • Ab dem 7. Mai ist wieder kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien erlaubt
  • Ab dem 11. Mai sind auch wieder Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen geöffnet
  • Ab dem 30. Mai darf auch wieder Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt betrieben werden
  • Freibäder nehmen ab dem 20. Mai wieder den Betrieb auf
  • Hallenbäder öffnen am 30. Mai
  • Spaßbäder bleiben geschlossen

Freizeit:

  • Ab dem 11. Mai öffnen Freizeitparks, Ausflugsschifffahrt, Fahrrad- und Bootsverleihe
  • Ab 11. Mai: Kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können wieder stattfinden
  • Theater, Opern und Kinos dürfen wieder ab dem 30. Mai öffnen

Verordnungen: www.land.nrw/corona zusätzlich abweichende Regelungen auf kommunaler Ebene


 Rheinland-Pfalz

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt für den Nahverkehr und den gesamten Handel
  • Zudem gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pausen
  • Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet

Geschäfte:

  • Geschäfte dürfen unter Einhaltung von Hygieneauflagen und Abstandsregelungen öffnen

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Ab dem 13. Mai dürfen Kosmetik- und Nagelstudios oder andere „körpernahe Dienstleistungen“ wieder öffnen
  • Eine Terminvereinbarung vor dem Besuch ist Pflicht

Schulen und Kitas:

  • Für einige Kita-Kinder wird eine Notbetreuung angeboten
  • Bis zu den Sommerferien soll jedes betroffene Kind zumindest eingeschränkt Zugang zu einer Kita erhalten
  • Seit Montag, 27. April, dürfen Berufsschüler, die vor einer Prüfung stehen, und G8-Abiturienten der Gymnasien, zurück in die Schule
  • Am 18. Mai öffnen die Berufsbildenden Schulen
  • Ab dem 25. Mai dürfen auch wieder die dritten Klassen der Grundschulen sowie Klassen der Sekundarstufe I in den weiterführenden Schulen den Unterricht besuchen
  • Mitte Juni sollen alle Schülerinnen und Schüler zurück im Unterricht sein

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen bleiben bis 31. August verboten

Gastronomie:

  • Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 13. Mai unter Auflagen wieder öffnen
  • Bars, Clubs, Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Campingplätze für Dauercamper mit eigener Sanitäreinrichtungen öffnen ab dem 13. Mai
  • Am 18. Mai öffnen Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Jugendherbergen und die restlichen Campingplätze wieder
  • Bis dahin sind nur Dienst- und Geschäftsreisen erlaubt

Sport:

  • Freizeit- und Breitensport ist im Freien wieder erlaubt – allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden

Freizeit:

  • Theater, Kinos, Sportanlagen, Schwimmbäder sowie Fahrschulen bleiben bis zum 17. Mai geschlossen
  • Museen und Galerien sollen ab 11. Mai wieder öffnen können

aktuelle Informationen und Regelungen: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Kreisordnungsbehörde erlässt Allgemeinverfügung


Saarland

Maskenpflicht:

  • Gilt im Nahverkehr, Handel und auf Wochenmärkten
  • Jeder der 990.000 Saarländer soll fünf Einweg-Masken vom Land erhalten, die durch die Kommunen ausgeben werden
  • Bußgelder gibt es nicht

Geschäfte:

  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Dienstleistungen:

  • Friseure sind geöffnet, „körpernahe Dienstleistungen“ erlaubt

Schulen und Kitas:

  • Kitas sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung angeboten. Diese soll ab dem 11. Mai erweitert werden
  • Seit dem 4. Mai sind die Schulen teilweise wieder geöffnet. Abiturienten und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 der Gemeinschaftsschulen und Förderschulen, die einen Abschluss anstreben, dürfen zurückkehren
  • Der Unterricht für Viertklässler beginnt schrittweise in kleinen Lerngruppen
  • Ab dem 11. Mai dürfen die Klassenstufen 11 der Gymnasien und die Klassenstufen 12 der Gemeinschaftsschulen wieder zum Unterricht
  • Bis zu den Sommerferien soll es in allen Schulen und Kitas wieder einen möglichst regulären Betrieb geben

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten.

Gastronomie:

  • Gastronomiebetriebe sollen spätestens bis zum 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen
  • Bars, Clubs, Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Aktuell sind nur Dienst und Geschäftsreisen erlaubt

Sport:

  • Sportler dürfen an der frischen Luft alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen aktiv sein

Freizeit:

  • Theater, Kinos, Sportanlagen, Schwimmbäder sowie Fahrschulen

Rechtsverordnung und Maßnahmen: https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html


Sachsen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht im gilt im Nahverkehr und Handel. Bußgelder bei Verstößen sind nicht vorgesehen

Geschäfte:

  • Ab dem 18. Mai sollen alle Geschäfte wieder öffnen dürfen – ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche
  • Je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde aufhalten

Dienstleistungen:

  • Friseure und „körpernahe Dienstleistungen“ dürfen mit den jeweiligen Hygienekonzepten öffnen

Schulen und Kitas:

  • Ab dem 18. Mai öffnen die Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder
  • Die Abschlussjahrgänge drücken bereits seit dem 20. April wieder die Schulbank. Seit dem 4. Mai sind die Vorabschlussklassen hinzugekommen
  • Die vierten Klassen der Grund- und Förderschulen dürfen seit dem 6. Mai wieder zur Schule
  • Ab dem 18. Mai sollen weitere Lockerungen folgen, Schüler an weiterführenden Schulen sollen ab dann zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden – in einem Wechsel von Präsenz- und Lernzeiten zu Hause

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt
  • Versammlungen mit bis zu 50 Menschen im Freien sind unter Einhaltungen der Hygienevorschriften und des Mindestabstand erlaubt
  • Ab dem 18. Mai sollen Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl an Teilnehmern begrenzt sein

Gastronomie:

  • Biergärten, Kneipen, Gaststätten können ab dem 15. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen
  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Erlaubt sind nur Übernachtungen zu nichttouristischen Zwecken wie Dienst-, und Geschäftsreisen oder einer Reise zu einer Beerdigung
  • Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe sollen unter Auflagen ab dem 15. Mai wieder regulär öffnen

Sport:

  • Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Mindestabstand

Freizeit:

  • Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos dürfen öffnen – Voraussetzung auch hier, dass Abstand und Hygiene gewahrt sind
  • Ab 18. Mai sollen Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter wieder öffnen. Auch Fitnessstudios, Tanz- und Musikschulen, Fahrschulen und Freibäder dürfen dann öffnen

Allgemeinverfügung: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html


Sachsen-Anhalt

Maskenpflicht:

  • Hier gilt beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Verstöße gegen die Regelung werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Geschäfte:

  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen – unabhängig von ihrem Sortiment und auch mit mehr 800 Quadratmeter Verkaufsfläche

Dienstleistungen:

  • Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen ihre Türen öffnen

Schulen und Kitas:

  • Kitas sind geschlossen, aber es gibt eine erweiterte Notbetreuung
  • Mehrere Klassenstufen sind bereits zurück in der Schule, am 6. Mai folgten auch die Gymnasiasten, die im kommenden Jahr ihre Prüfung ablegen. Bis zu den Pfingstferien (ab 18. Mai) sollen alle Klassenstufen mindestens für einen Tag in die Schule zurückkehren

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt
  • Gottesdienste sind gestattet

Gastronomie:

  • Restaurants können den Betrieb vom 18. Mai an wieder aufnehmen – unabhängig ob Freisitz oder Innen-Gastronomie, eine maximale Gästezahl ist nicht vorgegeben. Die Entscheidung über die Öffnung liegt bei den Kommunen
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Ferienhäuser und -wohnungen dürfen vom 15. Mai an wieder an Einheimische vermietet werden. Später sollen auch Hotels für Touristen und dann alle touristischen Betriebe und Angebote wieder öffnen, Termine dafür gab es zunächst noch nicht

Sport:

  • Für bis zu fünf Personen ist kontaktloser Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden

Freizeit:

  • Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungshäuser und Autokinos sind geöffnet
  • Theater, Opern und Kinos bleiben vorerst geschlossen

Verordnungen: ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus


Schleswig-Holstein

Maskenpflicht:

  • In Schleswig-Holstein die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel – Verstöße werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Geschäfte:

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter haben geöffnet
  • Ab dem 9. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen

Dienstleistungen:

  • Friseure, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Tattoostudios dürfen öffnen
  • Kosmetikstudios haben ebenfalls geöffnet, dürfen aber nicht den Gesichtsbereich behandeln
  • Fahrschulen sollen am 18. Mai wieder öffnen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen

Schulen und Kitas:

  • Für die Kitas gibt es eine Notbetreuungsregelung. Zum 18. Mai wird die Kita-Auslastung auf etwa 30 Prozent erweitert
  • Vorschulkinder und solche mit Förderbedarf dürfen wieder in die Kitas. Die maximale Gruppengröße steigt von fünf auf zehn Kinder
  • Ab dem 1. Juni ist ein eingeschränkter Regelbetrieb für Kitas mit einer Auslastung von 55 Prozent vorgesehen
  • Die Abiturprüfungen laufen
  • Seit dem 27. April dürfen an 24 Schulen im Land auch Prüfungen zu Ausbildungsberufen abgehalten werden. Der Besuch der Schule ist für alle anderen Klassen bis zum 4. Mai untersagt
  • Die Landesregierung will allen Schülern bis zu den Sommerferien eingeschränkten Präsenzunterricht ermöglichen

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt
  • Ab dem 18. Mai sind Veranstaltungen mit Sitzcharakter mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen möglich

Gastronomie:

  • Restaurants können ab dem 18. Mai wieder Gäste begrüßen. Dabei gelten keine Kapazitätsgrenzen, solange die Abstandsregeln eingehalten werden
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Bis zum 18. Mai gilt ein Einreiseverbot für Touristen
  • Zweitwohnungen sind zugänglich für ihre Besitzer
  • Dauercamping ist ebenfalls möglich
  • Ab dem 18. Mai fällt das Einreiseverbot und Hotels und Ferienhäuser wieder öffnen. Auch das Betretungsverbot für die Inseln und Halligen wird dann aufgehoben

Sport:

  • Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
  • Sportgeräte für diese Sportarten dürfen verliehen werden
  • Ab dem 15. Mai sollen auch Heimspiele des Fußball-Zweitligisten Holstein Kiel ohne Zuschauer stattfinden können
  • Ab dem 18. Mai sollen auch Fitnessstudios öffnen und andere Sportangebote in geschlossenen Räumen wieder möglich sein

 

Freizeit:

  • Museen, Ausstellungen und Autokinos sind geöffnet
  • Ab dem 18. Mai ist der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern unter Auflagen wieder zulässig
  • Spielhallen und Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen wieder öffnen – allerdings müssen Hygienekonzepte vorliegen

Landesverordnung und Erlasse: schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html


Thüringen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und beim Einkauf. Bußgelder soll es nicht geben

Geschäfte:

  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Dienstleistungen:

  • Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen können öffnen

Schulen und Kitas:

  • Für einen kleinen Teil von Kita-Kindern gibt es Notbetreuungsmöglichkeiten
  • Ab dem 2. Juni soll es wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb geben, ab dem 16. Juni muss jedem Kita-Kind die Teilnahme am eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht werden
  • Die Schulen werden seit dem 27. April schrittweise geöffnet: Zuerst durften die Abiturienten wieder in den Unterricht. Am 4. Mai begann auch für die anderen Klassen schrittweise der Präsenzunterricht

Spielplätze:

  • Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis 31. August untersagt

Gastronomie:

  • Ab dem 15. Mai werden Gaststätten geöffnet
  • Wo Alkohol ausgeschenkt werden darf, entscheiden die jeweiligen Kommunen

Tourismus:

  • Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser öffnen ab dem 15. Mai

Sport:

  • Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt

Freizeit:

  • Seit dem 27. April sind Museen, Tierparks, Zoos und Galerien geöffnet
  • Musik- und Jugendkunstschulen geben Unterricht für Einzelpersonen oder in Kleinstgruppen
  • Theater und Orchestervorstellungen bleiben bis zum 31. August verboten.

Verordnungen: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen


Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Universitäten

Erlassen wurden laut der Vereinbarung im März bereits folgende Regeln:

Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zum Beispiel Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Kontaktverbot?

Über die Maßnahmen hatten die Länder vor Einführung der Regeln im März lange gestritten, über die Strafen nicht. Die sind einheitlich geregelt: im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Zuwiderhandlungen können nach Auskunft des saarländischen Innenministeriums mit einer

  • Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden
  • Laut dem bayrischen Innenministerium sei eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro denkbar. Die Bayern beziehen sich auf § 73 Abs. 1a Nr. 6 und Abs. 2 IfSG. Mit solchen Bußgeldern hatte auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gedroht.
  • Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen einen Bußgeldkatalog erarbeitet, mit dem Verstöße gegen die Maßnahmen zum Schutz vor der Coronavirus-Pandemie geahndet werden sollen. Teilweise sind hohe Geldbußen vorgesehen.
  • So sollten etwa bei unerlaubten Besuchen in Krankenhäusern oder Altenheimen 200 Euro fällig werden. Dies steht demnach in der innerhalb der Landesregierung abgestimmten Fassung des Bußgeldkatalogs.
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, gilt ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.

Die Bundesregierung hatte sich zunächst um einige für alle Länder geltenden Regeln und Lockerungen bemüht. Gleichzeitig haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert werden.

Eine Veränderung wurde aber beschlossen: Künftig dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten.

Weitere Lockerungen: Die Fußball-Bundesliga startet in der zweiten Mai-Hälfte wieder – allerdings ohne Fans in den Stadionrängen. Sportler dürfen unter freiem Himmel wieder trainieren. Die bisherige 800-Quadratmeter-Regel für große Geschäfte entfällt. Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen dürfen regelmäßig von einer festen Person besucht werden.

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